Die
Tierhalterhaftpflicht im
Vergleich
Als Halter eines Tieres wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Laut § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Während
normale Kleinhaustiere wie
Hamster, Katzen, Hasen in der
privaten Haftpflichtversicherung
mitversichert sind, sieht die
Sache bei den besonderen
Haustieren wie Hunde,
Pferde
oder allen Reptilien wie
Schlangen, Skorpionen, Spinnen
etc. schon anders aus. Machen
Sie mit uns einen
Onlineversicherungsvergleich zum
Wohle ihres Lieblings!
Für
Personen- Sach- und
Vermögensschäden die ihre
Liebsten anrichten sind Sie als
Halter bzw. Besitzer voll in der
Haftung - sogar mit ihrem
Privatvermögen. Deshalb kann es
durchaus sinnvoll sein, sein
Tier bei häufigen Kontakt mit
anderen Menschen separat gegen
Haftpflichtschäden zu
versichern.
Hat
Ihr Tier eine Krankenversicherung? Ist die Katze gesund, freut sich der Mensch - das gilt übrigens auch für Hunde! Damit das so bleibt, sollten Sie Ihren Liebling regelmäßig zum Gesundheitscheck bringen. Die Kosten trägt natürlich Ihre Krankenversicherung - die
AGILA.
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Die häufigste
Tierhalterhaftpflichtversicherung
ist übrigens die
Hundehaftpflichtversicherung
gefolgt von der Absicherung von
Pferden, die neben den Hunden
statistisch auch in der
Schadensstatistik auf Platz zwei
liegen. Eine Absicherung der
Tiere ist unbedingt ratsam.
Sehr zu Empfehlen sind auch
unsere Tarife zur OP
(Operations-Versicherung) für
Hunde, Katzen und Pferde:
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Fragen auftreten kontaktieren
Sie uns bitte über den
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Haftet die Versicherung auch wenn jemand anderer das Tier führt?
Da der Halter eines Tieres immer derjenige ist, der die Aufsichtspflicht hat, schließt die Versicherung selbstverständlich auch immer andere Personen mit ein, nämlich immer die Person die zum Zeitpunkt des Schadens das Tier beaufsichtigt.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Halter/Hüter des Tieres in dieser Zeit quasi an Stelle des Versicherungsnehmers tritt und somit Schäden die der Hund ihm selbst zufügt nicht gedeckt sind.
Was ist wenn mein Tier ein anderes Tier verletzt?
Eine Haftpflichtversicherung deckt immer die gesetzlichen Haftungsansprüche des Geschädigten. Es ist also immer relevant, wie der Gesetzgeber einen Sachverhalt betrachtet.
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich, nach Gesetz, um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einem Tier geht grundsätzlich eine so genannte Tiergefahr aus. Die bloße Anwesendheit eines Tieres bedeutet also schon ein gewisses Risiko.
Im Schadensfall kommt es allein auf das Ausmaß und die Verteilung der Tiergefahr der beteiligten Tiere an.
Sind an einem Schadensfall also mehrere Tiere beteiligt, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen.
Was ist wenn
das versicherte Tier stirbt?
Nach Meldung an den Versicherer
erlischt die Versicherung per
sofort. Selbes gilt auch wenn
Ihnen das Tier nachweislich
abhanden gekommen ist.
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