Vergleich Privathaftpflicht und Online Vergleichsrechner zur Haftpflichtversicherung

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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

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Die private Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflicht im Vergleich

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Tierhaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Hundeversicherung Pferdeversicherung Schlangenversicherung Spinnenversicherung Haftpflicht für Tiere TierhaftpflichtAls Halter eines Tieres wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Laut § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."  Während normale Kleinhaustiere wie Hamster, Katzen, Hasen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, sieht die Sache bei den besonderen Haustieren wie Hunde, Pferde oder allen Reptilien wie Schlangen, Skorpionen, Spinnen etc. schon anders aus. Machen Sie mit uns einen Onlineversicherungsvergleich zum Wohle ihres Lieblings!

Für Personen- Sach- und Vermögensschäden die ihre Liebsten anrichten sind Sie als Halter bzw. Besitzer voll in der Haftung - sogar mit ihrem Privatvermögen. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sein Tier bei häufigen Kontakt mit anderen Menschen separat gegen Haftpflichtschäden zu versichern. 

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Die häufigste Tierhalterhaftpflichtversicherung ist übrigens die Hundehaftpflichtversicherung gefolgt von der Absicherung von Pferden, die neben den Hunden statistisch auch in der Schadensstatistik auf Platz zwei liegen. Eine Absicherung der Tiere ist unbedingt ratsam. Sehr zu Empfehlen sind auch unsere Tarife zur OP (Operations-Versicherung) für Hunde, Katzen und Pferde:

Falls Sie in den bisherigen Kategorien noch nicht das passende Thema gefunden haben, finden Sie nun noch einmal die wichtigsten Obergruppen bzw. Oberkategorien in denen Sie noch einmal suchen können. Falls Fragen auftreten kontaktieren Sie uns bitte über den Kontaktbereich.

Haftet die Versicherung auch wenn jemand anderer das Tier führt? Da der Halter eines Tieres immer derjenige ist, der die Aufsichtspflicht hat, schließt die Versicherung selbstverständlich auch immer andere Personen mit ein, nämlich immer die Person die zum Zeitpunkt des Schadens das Tier beaufsichtigt. Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Halter/Hüter des Tieres in dieser Zeit quasi an Stelle des Versicherungsnehmers tritt und somit Schäden die der Hund ihm selbst zufügt nicht gedeckt sind. 

Was ist wenn mein Tier ein anderes Tier verletzt? Eine Haftpflichtversicherung deckt immer die gesetzlichen Haftungsansprüche des Geschädigten. Es ist also immer relevant, wie der Gesetzgeber einen Sachverhalt betrachtet. Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich, nach Gesetz, um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einem Tier geht grundsätzlich eine so genannte Tiergefahr aus. Die bloße Anwesendheit eines Tieres bedeutet also schon ein gewisses Risiko. Im Schadensfall kommt es allein auf das Ausmaß und die Verteilung der Tiergefahr der beteiligten Tiere an. 
Sind an einem Schadensfall also mehrere Tiere beteiligt, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen. 

Was ist wenn das versicherte Tier stirbt? Nach Meldung an den Versicherer erlischt die Versicherung per sofort. Selbes gilt auch wenn Ihnen das Tier nachweislich abhanden gekommen ist.

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European Financial Services I  Juli 2000-Februar 2008 © Marco Lehmann  26.02.2008 19:36:38