Reisekrankenversicherung

Wenn Sie in naher Zukunft einen Aufenthalt im Ausland planen, sollten Sie gegen alle Widrigkeiten gewappnet sein. Mit einer Reiseversicherung haben Sie zu diesem Zweck alle notwendigen Mittel bei der Hand. Sollte Ihnen beispielsweise Ihr Gepäck auf der Reise verloren gehen, erhalten Sie eine Entschädigung durch die Reisegepäckversicherung. Sollten Sie im Ausland medizinische Pflege benötigen, wird die Reisekrankenversicherung die Kosten übernehmen. Egal was Ihnen im Ausland begegnet: Hier finden Sie die richtige Versicherung für Ihre Reise. Bei Auslandsreisen ist eine zusätzliche Reisekrankenversicherung wichtig. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen gilt der Versicherungsschutz nur in den Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht. Im Falle eines Arztbesuches müssen Sie erhebliche Formalitäten erledigen und es kann Ihnen trotzdem passieren, dass der Arzt oder das Krankenhaus die gesetzliche Krankenversicherung nicht akzeptiert und auf Barzahlung besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den möglicherweise lebensrettenden Krankenrücktransport nicht. Im Falle des Falles können so Kosten auf Sie zukommen, die tausende von Euro betragen können Mit einer privaten Reiseversicherung werden alle Krankheitskosten im Ausland und der Krankenrücktransport aus dem Ausland zu 100 % übernommen.

Bei der Planung von einem Urlaub im Ausland ist davon auszugehen, dass Sie ungenügende Informationen über die Kosten einer medizinischen Betreuung des besuchten Landes besitzen. Wenn Ihrer Person im Urlaub jedoch etwas widerfährt, dass eine medizinische Betreuung notwendig macht, bzw. sollten Sie womöglich in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, können die Kosten schnell das verfügbare Reiseportemonnaie ausschöpfen, sofern keine geeignete Reiseversicherung abgeschlossen wurde. Da insbesondere die medizinische Betreuung im Krankenhaus sehr teuer werden kann, und ein Krankenhaus zudem keine kostenfreie Unterbringung zur Verfügung stellt, ist eine Reiseversicherung für jede Form von Reisen eine notwendige Versicherung, sofern diese nicht von Ihrer Krankenversicherung gedeckt wird.