Die
Anteilscheine im Marktüberblick
Investmentzertifikate verbriefen die Anteile an einem Investmentfonds und sind nach deutschem Recht Wertpapiere.
Durch den Kauf von Anteilscheinen wird der Anleger Mitberechtigter am Fondsvermögen. Sein Anteil an diesem richtet sich nach der Anzahl der erworbenen Scheine. Die Beteiligung an einem Investmentfonds hat für den Anleger den Charakter eines gemanagten Depots.
Der Markt der Investmentfonds
Nachstehend ein Überblick über die Anbieter von Investmentfonds und das Angebot in Deutschland.
Anbieter von Investmentfonds
In Deutschland können Investmentfonds von inländischen und ausländischen Investmentgesellschaften angeboten werden.
Deutsche Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)
unterliegen dem Gesetz von Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und verfügen über den Status von Kreditinstituten. Das zuständige Bundesaufsichtsamt erteilt die Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäfts. Auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Vertragsbedingungen wird von diesem Amt überwacht. Kapitalanlagegesellschaften werden meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben; es ist aber auch möglich, sich für die Rechtsform einer AG zu entscheiden.
Wenn ein Anleger Investmentanteilscheine einer deutschen Gesellschaft erwirbt, wird er kein Mitgesellschafter, da die Einzahlungen einem Sondervermögen (Investmentfonds) zugeführt werden. Die Gesellschaft muss das Sondervermögen und das eigenen Vermögen getrennt verwalten. Das Sondervermögen haftet nicht für Schulden der Kapitalanlagegesellschaft. Die Trennung des Vermögens dient dem Schutz der Anleger vor Geldverlust durch Forderungen Dritter.
Anders ist es bei Investmentgesellschaften nach dem KAGG, an denen der Anleger sich als Aktionär beteiligen kann. Der Zweck für die Gesellschaft besteht darin, mit den hereinkommenden Geldern durch die Ausgabe von Aktien Vermögensgegenstände oder Wertpapiere für das Vermögen der Gesellschaft zu erwerben. Der Anleger ist nicht an den Erträgen dieser Vermögensgegenstände beteiligt. Es steht ihm aber eine Beteiligung am Jahresgewinn der Gesellschaft zu.
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Aufgabe der Fondsgesellschaft:
Die Aufgabe der Gesellschaft besteht darin, die vom Anleger investierten Gelder in einem Sondervermögen anzulegen. Diese Anlage erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrundsätze. Die Investmentgesellschaft gibt über das Fondsvermögen Anteilscheine aus. Das Sondervermögen besteht (neben Guthaben bei Kreditinstituten) aus
erworbenen Wertpapieren (Wertpapierfonds),
Geldmarktinstrumenten (Geldmarktfonds),
Immobilien (Immobilienfonds) und
sonstigen Vermögenswerten.
Eine Kapitalanlagegesellschaft kann mehrere Sondervermögen auflegen. Diese Sondervermögen müssen sich aber in der Bezeichnung unterscheiden. Sie sind auch getrennt voneinander zu führen.
Vermögensanlage nach dem Prinzip der Risikomischung:
Das Fondsvermögen ist nach dem Grundsatz der Risikomischung anzulegen. Die Risikomischung ist im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften durch den Mindestgrad festgelegt. Die Fondsvertragsbedingungen und das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften enthält spezifische Vorschriften über Anlagewerte und Anlagegrenzen.
Preisbildung für die Anteile:
Der Preis, zu dem die Fondsgesellschaft die Investmentanteile zurücknimmt, ist der Rücknahmepreis. Der Rücknahmepreis errechnet sich wie folgt: Gesamtwert des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile. Bei Wertpapierfonds ist der Wert des Sondervermögens von der Depotbank unter Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft börsentäglich zu ermitteln. Nach Feststellung der veränderten Wertpapierbestände ergibt sich aus den gesamten Wertpapierbeständen multipliziert mit den neuen Kursen der Kurswert des Sondervermögens. Barguthaben, Forderungen und sonstige Rechte werden zu dem Kurswert addiert, sonstige Verbindlichkeiten und aufgenommene Kredite abgezogen. Bei Wertpapieren, die weder an der Börse zugelassen noch in einem organisierten Markt einbezogen sind, ist der Verkehrswert zugrunde zu legen.
Beim Kauf von Investmentanteilen wird auf den Wert des Anteils am Sondervermögen in der Regel ein Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten erhoben. Der Wert des Anteils am Sondervermögen entspricht dem Rücknahmepreis. Rücknahmepreis plus Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis. Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt.
Die Bildung des Preises des Anteils erfolgt nicht durch Angebot und Nachfrage am Markt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen verändert den Inventarwert insgesamt, ist also mit einer Erhöhung und Verminderung der Anzahl der umlaufenden Zertifikate verbunden. Der Inventarwert pro Anteil bleibt somit gleich.
Der Ausgabe- und Rücknahmepreis des Investmentfonds wird regelmäßig zusammen veröffentlicht, ebenso auch der zinsabschlagsteuerpflichtige Zwischengewinn.
Funktion der Depotbank:
Die Kapitalgesellschaft muss ein Kreditinstitut mit der Verwahrung der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände beauftragen. Das Kreditinstitut (Depotbank) hat die Aufgabe, die Berechnung der Anteilspreise, die Ausgabe und Rücknahme der
Investmentanteile sowie die Einhaltung der Anlagegrundsätze zu überwachen. Die Depotbank untersteht der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes.
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