Die Aktie
als Direktanlage
Nachfolgend einige Informationen zu Aktien von deutschen Gesellschaften.
Die Rechtsordnung eines jeweiligen Landes bestimmt die Rechte, die ein Aktionär hat, wenn er Besitzer einer ausländischen Aktionärsurkunde ist.
Der Aktionär ist nicht Gläubiger, sondern Teilhaber. Der Eigentümer einer Aktie ist Mitinhaber der Gesellschaft, die die Aktien ausgibt. Im nachfolgenden sind die Rechte, aber auch Pflichten des Aktionärs beschrieben - insbesondere die Pflicht zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital. Die Höhe der Einlage ist auf den Ausgabebetrag der Aktien begrenzt (Nennwert + ggf. Agio). In einer Aktienurkunde muss vermerkt werden, ob im einzelnen noch andere Nebenpflichten
bestehen. Nennwert- und Stückaktien:
Die Nennwert- und die Stückaktie gibt es in Deutschland. Die Aktiengesellschaft darf nur eine der beiden Aktienformen ausgeben.
Nennwertaktien: Der Nennwert einer Aktie stellt die Höhe des Anteils am Grundkapital der Gesellschaft dar und hat einen festen Geldbetrag. Der Nennwert mal die Anzahl der ausgegebenen Aktien ergeben das festgelegte Grundkapital der Gesellschaft. Die Summe der Anteile der Aktiennennwerte des Aktionärs ergeben die
Beteiligungsquote an dem gesamten Grundkapital.
Stückaktien:
Eine Stückaktie bezeichnet einen in der Satzung festgelegten Anteil des Grundkapitals. Der Anteil der Aktien wird nicht in einem Geldbetrag ausgedrückt, sondern durch deren Stückzahl. Die Rechte und die Beteiligungsquote eines Aktionärs ergeben sich also aus dem Verhältnis der von ihm gehaltenen zu der insgesamt ausgegebenen Aktienstückzahl. Der Betrag einer Aktie
muss mindestens 1 Euro betragen.
Sollte die Gesellschaft beschließen, z.B. von der Nennwertaktie auf die Stückaktie zu wechseln, ergeben sich wirtschaftlich und wertmäßig keine Unterschiede, solange die festgelegte Stückzahl der Aktien und das Grundkapital unverändert bleiben.
Es ist für die Vermögensanlage unerheblich, ob der Aktionär Stück- oder Nennwertaktien kauft. Der Kurs einer Aktie kann vom Nennwert abweichen. Aus Angebot und Nachfrage ergibt sich der Kurswert einer Aktie. Der Kurswert zeigt die Wertzuwächse und die Werteinbußen des Vermögens einer Aktiengesellschaft.
Die Aktie ist ein Risikopapier, sie garantiert weder Kursgewinne noch Dividenden. Bei einer Dividendenausschüttung steht dem Aktionär immer ein bestimmter Anteil daran zu.
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Rechte des Aktionärs
Die Rechte eines Aktionär ergeben sich aus dem Aktiengesetz und aus der Satzung der Gesellschaft. Meistens sind es Verwaltungs- und Vermögensrechte, die im nachfolgenden dargestellt werden.
Anspruch auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien:
Zusatz- oder Berichtigungsaktien werden auch manchmal Gratisaktien genannt. Diese werden an Aktionäre ausgegeben, wenn eine Erhöhung des Kapitals aus Gesellschaftsmitteln durchgeführt wird. Das Unternehmen erhöht sein Aktienkapital aus eigenen Rücklagen. Die Aktionäre brauchen keine Bareinlagen zu leisten. Dadurch verändert sich der Gesamtwert des Unternehmens nicht, sondern verteilt sich auf eine höhere Anzahl von Aktien.
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